Fachschaft Medizin der FSU Jena

Medinetz in Jena?!

Schätzungen zufolge gibt es in Deutschland 200 000 - 600 000 Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus. Aus Angst, entdeckt und abgeschoben zu werden, gehen diese selbst bei bedrohlichen Erkrankungen erst spät zum Arzt, sodass Folgeschäden, Chronifizierung und mitunter lebensbedrohliche Situationen entstehen. Die gesetzlichen Regelungen (siehe Kasten) zur Versorgung von Flüchtlingen sind in Öffentlichkeit und  Ärzteschaft wenig verbreitet und so widmen sich der Not der Betroffenen vor allem NGOs wie die Malteser Migranten Medizin, Medizinische Flüchtlingshilfen sowie Medibüros bzw. Medinetze.  Letztere sind Einrichtungen, die sich zum Ziel gesetzt haben, Menschen ohne Papiere anonym und kostenfrei an medizinisches Fachpersonal zu vermitteln.

Neben der praktischen Arbeit werden auch politische Ziele verfolgt, wie die umfassende medizinische Versorgung für alle Menschen unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Ziel ist nicht, eine Parallelstruktur zur staatlichen Gesundheitsversorgung aufzubauen, sondern dass langfristig alle Papierlosen in Deutschland auch ohne Medinetze eine gesicherte medizinische Versorgung bekommen.  

medinetze

1996 wurde das erste dieser Medibüros in Berlin gegründet. Diesem folgten weitere 24 in ganz Deutschland - in Thüringen allerdings keines.

Das wollen wir, eine noch relativ überschaubare Gruppe von (Medizin-)Studenten verschiedener Semester, nun ändern: Wir wollen weiter recherchieren, wollen handeln, wenn Bedarf besteht und suchen Leute aus allen Fachrichtungen, die uns dabei unterstützen.

Hast du Interesse? Vielleicht bist du mit dem Thema zu Famulaturen oder Praktika auch schon in Kontakt gekommen oder kennst Ärzte, die bereit wären, das Projekt zu unterstützen? Dann melde dich! Wir würden uns freuen, wenn du uns deine Erfahrungen mitteilst!






 

Gesetzliche Regelung

Laut § 4 und § 6  des Asylbewerberleistungsgesetzes haben Menschen ohne Papiere ein Recht auf kostenfreie, medizinische Notfallversorgung. Die entstehenden Kosten werden vom Sozialamt finanziert. Laut § 87 des Aufenthaltsgesetzes müssen die persönlichen Daten des Hilfesuchenden jedoch an die Ausländerbehörde weitergeleitet werden, d.h. es droht die Abschiebung. 2009 wurde das Aufenthaltsgesetz um eine allgemeine Verwaltungsvorschrift ergänzt, die es ermöglicht, dass Patienten anonym und ohne Weiterleitung der Daten im Notfall versorgt werden können ("verlängerter Geheimnisschutz").

 

Kontakt

Mail to:

www.medibueros.org